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Corona

Lockdown 2 - was gilt es zu beachten?

Update: 29.12.2020

Lieber Kunde,

bald ist ein Jahr der Überraschungen vergangen und von der "Normalität" sind wir noch weit entfernt.
Wir möchten Sie nochmals darauf hinweisen, dass dringend der Einhaltung von Obliegenheiten und Sicherheitsvorschriften nachzukommen ist, auch dann, wenn Ihr Betrieb aktuell nicht geöffnet ist.

Sie finden hier allgemeine Obliegenheiten, die je Versicherer auch unterschiedlich sein können:

Bei Betriebsstillstand/-schließung bitte beachten...Wir wünschen Ihnen nach einem Jahr der besonderen Begebenheiten einen ruhigen und gesunden Ausklang, als auch kreative, mutige und motivierte Gedanken und Wege für das neue Jahr 2021! 

Gemeinsam schaffen wir das - Ihr MÜTZEL Versicherungsmakler


Update: 26.11.2020

Liebe Kunden,

wie wir gestern erfahren haben, bleibt der sanfte Lockdown noch bis 20.12.2020 bestehen. Eine finanzielle Unterstützung wird weiterhin von Nöten sein, um diese Situation im Bereich der Gastronomen, Hoteliers, Fitnessstudios und vielen weiteren Branchen durchzustehen...

Gestern wurde auch die Plattform zur Beantragung der Novemberhilfe geöffnet und damit auf den Weg gebracht. Nach ersten Aussagen ist das Portal völlig überlastet und es kommt regelmäßig zu Abstürzen.

Die Anträge können ab jetzt über die bundeseinheitliche IT-Plattform der Überbrückungshilfe gestellt werden: antragslogin.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de

Die elektronische Antragstellung muss hierbei durch einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigten Buchprüfer oder steuerberatenden Rechtsanwalt erfolgen.

Fragen und Antworten: Das FAQ zur Novemberhilfe finden Sie hier.


Wir wünschen Ihnen weiterhin viel Gesundheit und eine besinnliche Adventszeit!

Ihr MÜTZEL Versicherungsmakler


Update: 03.11.2020

Liebe Kunden,

es trifft uns alle wieder mit großer Wucht und doch ist die Situation dieses Mal eine andere, besonders für viele unserer Kunden.

Wir wissen, dass sich viele Betriebe nach dem ersten Lockdown mit der Weiterentwicklung ihrer Geschäftsmodelle beschäftigt haben, so dass diese besser auf den Lockdown 2 vorbereitet sind.

Wir können aktuell schwer bewerten, ob ein Schaden aufgetreten ist und sind auf die individuelle Schadenmeldung der Kunden angewiesen. Diese senden Sie bitte per Email an schaden@muetzel.de

Anders als im Frühjahr, hat der Staat diesmal eine rasche Unterstützung mit klaren Regeln und finanziellen Hilfen für die betroffenen Unternehmen eingerichtet.

Diese können mit einer entsprechenden Antragstellung hier beantragt werden:

https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Home/home.html

Weitere Infos gibt es auch hier... 

Wir wünschen Ihnen alles Gute und kommen Sie gesund durch den November...

... News: EMS-Studios und Yoga-Studios dürfen bei Einzelunterricht in Bayern geöffnet bleiben ... News: EMS-Studios und Yoga-Studios dürfen bei Einzelunterricht in Bayern geöffnet bleiben ... je Bundesland bitte nachlesen...


Update: 20.04.2020

Liebe Kunden,

wir hoffen es geht Ihnen gesundheitlich gut…

Die ersten Lockerungen der Beschränkungen werden umgesetzt und das Bundesministerium für Arbeit und Sicherheit hat hierzu klare Empfehlungen zum Arbeitsschutz definiert.

 https://www.bmas.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2020/einheitlicher-arbeitsschutz-gegen-coronavirus.html;jsessionid=EAA4DCB9DB6E1BA72D4505CBC390969F

Sicherheit und Gesundheitsschutz haben oberste Priorität, wenn es um Arbeit in Zeiten der Corona-Pandemie geht. Ein betrieblicher Infektionsschutzstandard, der die notwendigen zusätzlichen Schutzmaßnahmen zum Schutz der Beschäftigten vor SARS-CoV-2 beschreibt, soll den Menschen die notwendige Sicherheit geben, ihre Arbeit wieder aufzunehmen. Das setzt ein hinreichendes Vertrauen in Wirksamkeit und Reichweite der laufenden Maßnahmen der Pandemiebekämpfung voraus. Die Wirtschaft soll schrittweise und ohne weitere Rückschläge zur Vorkrisen-Leistung zurückkehren.

Ein hohes Maß an Sicherheit und Gesundheit in der Arbeitswelt schafft dafür die Voraussetzung.


Update: 06.04.2020

Betriebsschließungsversicherung abgelehnt - was nun?

Lieber Kunde,

die Welt steht Kopf und viele Dinge haben sich von heute auf morgen verändert – so wie auch die Entscheidungen vieler Versicherer im Falle von COVID-19 in den letzten Wochen und Tagen. Die Gründe dafür können wir bereits aus den Medien entnehmen…

Auch unsere weiteren Bemühungen, im Interesse unserer Kunden eine andere Entscheidung herbeizuführen, blieben erfolglos. Da wir keine Rechtberatung anbieten dürfen und können, empfehlen wir unseren Kunden nun, sich durch einen Anwalt vertreten zu lassen.

Erstberatungsgespräch für MÜTZEL-Kunden kostenfrei
Wir haben für unsere Kunden, nach einer Kanzlei gesucht, die sich zum einen mit Versicherungsrecht auskennt und auch bereits Verbindungen zu unseren Branchenzielgruppen hat und eine Empfehlung gefunden. Ein langjähriger Justiziar der DEHOGA Rheinland-Pfalz – die überregional tätige Wirtschaftskanzlei Bietmann, bietet MÜTZEL-Kunden an, das Erstberatungsgespräch kostenlos vorzunehmen.  

Hierzu dürfen sich unsere Kunden der Hotellerie und Gastronomie, als auch unsere Fitness-Studios und Gewerbe-Kunden mit den Stichwort MÜTZEL an Herrn Daniel Niessen direkt wenden.
E-Mail: daniel.niessen@bietmann.eu
Telefon: 0221-925 700 20

Selbstverständlich bleibt es Ihnen trotz unserer Empfehlung unbenommen, den Rechtsweg nicht zu beschreiten oder auch einen anderen Anwalt zu mandatieren. Vor allem wünschen wir Ihnen dass Sie gesund bleiben…


Update: 03.04.2020

Lieber Kunde,

die Welt steht Kopf und viele Dinge haben sich von heute auf morgen verändert – so wie auch die Entscheidungen vieler Versicherer im Falle von COVID-19 in den letzten Wochen und Tagen.
Die Gründe dafür können wir bereits in den Medien verfolgen – Regierung, Betroffene und die Versicherungsbranche führt Gespräche bereits in Bayern… Der Druck auf die Versicherungsgesellschaften nimmt stetig zu… Falls Ihr Betrieb geschlossen ist, gilt es auf die Einhaltung von Obliegenheiten und Sicherheitsvorschriften zu achten. Hierzu haben wir auch, fall vorhanden, je Versicherer Ihnen Ihre Obliegenheiten per E-Mail zugestellt. Hier nochmal ganz allgemein...

Bei Betriebsstillstand/-schließung bitte beachten:

  • Die geschlossenen Betriebe sind regelmäßig zu begehen. 
  • Nutzen Sie alle zur Verfügung stehenden Sicherungen. Eine regelmäßige Präsenz in den Geschäftsräumen kann vor Einbrüchen schützen, helfen und abschrecken.
  • Strom nicht abstellen (Achtung: Brandmeldeanlage, usw.) 
    Alle nicht benötigten Geräte können natürlich vom Strom genommen werden.
  • Grundbeleuchtung muss sichergestellt sein
    Es ist wichtig den versicherten Betrieb gegen unbefugten Zutritt bestmöglich zu sichern.
    (Wegesicherung, Prävention Einbruch und Vandalismus, usw) 
  • Bargeldbestände sind auf ein Minimum zu reduzieren, Waren und Wertgegenstände sind zu sichern und von außen nicht erkennbar gelagert werden.
  • Im Zusammenhang mit der Frischwasserversorgung sind folgende Punkte zu beachten:
      • die Soll-Temperatur bei der Warmwasserversorgungsanlage muss auf ≥ 60°C eingestellt sein
      • Alle in Ihrem Hause vorhandenen Wasserentnahmestellen, die wenig oder nicht benutzt werden, sind mindestens alle 72 Stunden für wenigstens 60 Sekunden lang mit
      • Warm-und Kaltwasser zu spülen, zu protokollieren. Die Protokolle sind vor Ort vorzuhalten.
      • Es muss wöchentlich eine thermische Spülung an den Entnahmearmaturen durchgeführt werden. Dabei muss für 5 Minuten in voll geöffneter Armaturenstellung/Übersteuerung Zentralthermostat die Warmwasserleitung gespült werden. Hinweis: In der Zeit des Spülvorgangs ist darauf zu achten, dass die volle Warmwassertemperatur an den Entnahmestellen zur Verfügung steht (Warmwasserspeichertemperatur).
  • Heizung für Warmwasser anlassen (Thema Legionellen...)
    Sorgen Sie aber für eine ausreichende Beheizung der Geschäftsräume.
  • Lüftung kann runtergefahren werden - Frostschutz beachten.
  • Falls Kühlzellen nicht benötigt werden - bitte auf den Verbund achten - können diese ebenfalls ausgeschaltet werden.
  • Standortindividuelle Gegebenheiten sind zu berücksichtigen.
  • Ein Leerstand ist als Gefahrenerhöhung anzeigepflichtig (je nach Versicherer) - in der Sachdeckung.

 
Keine Gewähr auf Vollständigkeit und Richtigkeit...

Weiter finden Sie anbei einen Ratgeber zur Schadenprävention von der VEMA Versicherungsmaklergenossenschaft eG, der Ihnen ebenfalls nützliche Hinweise aufzeigt.


Update: 01.04.2020

Liebe MÜTZEL-Kunden,

Die Auswirkungen der Corona-Krise sind mittlerweile deutlich spürbar. Die Unternehmen nahezu aller Branchen arbeiten im Krisenmodus. Hier sammeln wir für Sie wichtige Informationen, die Ihnen im Bereich Ihrer Versicherungen und Vorsorge nützlich sein können. Diese Situation gab es so noch nicht und sicher kommen immer wieder Fragen und Rätsel auf. Wir freuen uns über den Zusammenhalt, egal, wie schwer und ernüchternd manche Entscheidungen auch sind, denn wir sehen auch Angebote und eine Bewegung des Entgegenkommens…


Kulanz für Kfz-Versicherungen mit überwiegend gewerblicher Nutzung
Ist Ihr Betrieb aktuell von einer behördlich angeordneten Betriebsschließung betroffen, dann bieten diverse Versicherungsgesellschaften, wie z. B. R+V, KRAVAG, SPARKASSENVERSICHERUNG und ITZEHOER, auf Kulanz für diesen Zeitraum eine kostenfreie Ruheversicherung an, die den momentan nur eingeschränkt möglichen Gang zur Zulassungsbehörde für eine vorübergehenden Fahrzeugstilllegung ersetzt und bei der Ihre Fahrzeuge für die Teilkasko-Risiken wie z.B. Diebstahl, Tierbiss-Schäden oder Schäden durch Feuer, Sturm oder Hagel weiter versichert bleiben, vorausgesetzt es besteht bisher mindestens Teilkasko-Versicherungsschutz.

Gerne können Sie sich unter kfz@muetzel.de an uns wenden und wir fragen für Sie nach…


Betriebliche Versorgungssysteme und Sars-Cov-2

Wenn Sie aufgrund der Corona-Krise Entscheidungen im Unternehmen zu den nachstehenden Themen zu treffen haben, bzw. anstehen, dann melden Sie sich bei uns - es ist für Sie von großer Wichtigkeit, mit uns in Kontakt zu treten, damit wir gemeinsam zur rechten Zeit das Richtige tun:

  • Betriebsschließung
  • Kurzarbeit
  • Entlassung von Mitarbeitern
  • betriebliche Altersversorgung
  • betriebliche Krankenversicherung
  • betriebliche Berufsunfähigkeitsversicherung
  • betriebliche Unfallversicherung
  • Arbeitszeitkonten

Wir haben bereits mit einem Großteil der Versicherungsgesellschaften mögliche Maßnahmen und Sonderlösungen abgesprochen, die bei Bedarf für das jeweilige Unternehmen umgesetzt werden können. Insbesondere wurden Lösungsansätze im Bereich der Kurzarbeit erarbeitet und vereinbart. Diese Lösungsansätze möchten wir gerne mit Ihnen gemeinsam erörtern (falls betroffen), damit es im Nachgang der Krise zu keinen arbeitsrechtlichen Forderungen und Verwerfungen kommen kann.

Größeren Unternehmen empfehlen wir, dass Sie uns (soweit vorhanden) mit in Ihren Notfallplan aufnehmen, damit das Thema betriebliche Versorgungssysteme im Bedarfsfall nicht vergessen wird. Wenn wir rechtzeitig diese Informationen aus Ihrem Hause erhalten, können wir zeitnah reagieren und mit Ihnen Lösungsansätze erarbeiten, die auch im Nachgang der Krise zu keinen arbeitsrechtlichen Problemen führen. Bitte nutzen sie dazu die Kontaktdaten Ihres zuständigen Beraters oder senden Sie eine E-Mail an: bav@muetzel.de


Update: 20.03.2020

Liebe MÜTZEL-Kunden,

auf dieser Seite wollen wir Sie immer „up to date“ halten und mit neuesten Hinweisen aus der Versicherungsbranche, sowie unseren Branchenzielgruppen – den Fitnessstudios und Hotel-/Gastronomiebetrieben, als auch allen klein- und mittelständischen Unternehmen durch Verlinkungen auf entsprechende Datenquellen, bei Ihrem Krisenmanagement unterstützen.

Das gesamte Ausmaß des Corona-Virus ist noch nicht abzusehen und so können wir nachvollziehen, dass sich die Versicherungsgesellschaften mit Ihren Aussagen bedeckt halten, denn auch für die Versicherer ist dieses Szenario völlig neu.

Wir sehen unsere Aufgabe jetzt in der „Krise“ darin, für alle Kunden und Unternehmer Fakten und Daten zu kommunizieren, sofern uns diese offiziell vorliegen. Meinungen helfen nicht weiter. Wir sammeln für Sie Daten, die Ihnen nahestehende Verbände, zuständige Ämter und Behörden liefern und werden diese hier online einpflegen.   Sofern uns offizielle Statements der Versicherungsgesellschaften, z.B. zu Betriebsschließungsversicherung, Obliegenheiten bei Betriebsschließung usw. vorliegen, werden wir Ihnen diese selbstverständlich zur Verfügung stellen.

Besten Dank für Ihr Verständnis und weiterhin gesunde und sonnige Grüße aus Franken

Ihr MÜTZEL Versicherungsmakler


Stand: 18.03.2020

Liebe MÜTZEL-Kunden,

die weltweite Verbreitung des Coronavirus Sars-CoV-2 erfordert seriöses und entschlossenes Handeln von uns allen. Was wir gemeinsam vermeiden sollten ist unnötige Angst und Panik. Wir alle wissen nicht, was noch auf uns zu kommt und wie lange diese Krise dauern wird.

Auch bei uns im Team steht die Gesundheit an aller erster Stelle und somit arbeiten heute schon einige Kollegen im Homeoffice, um für Sie weiterhin stabil und gesund per Telefon und Online-Beratung mit unserem gewohntem Service erreichbar zu sein. Gerade jetzt ist der Kontakt zu Ihnen – unseren Kunden – besonders wichtig, denn diese besondere Lage und Bewegung erfordert individuelle Lösungen.

Wir wollen durch besonnenes und professionelles Verhalten Orientierung für jetzt und heute geben. Unter diesem Aspekt beschäftigen wir uns in dieser Aufgabe vor allem mit Fragestellungen, die unsere Kunden in Ihren Branchen beschäftigen. Egal ob Firmen- oder Privatkunde und Themen, die über die aktuelle Nachrichtenlage hinaus bedeutend sind.


Wir empfehlen all unseren Kunden sich bei Informationsbedarf zunächst insbesondere an die offiziellen Stellen zu wenden.

Hierzu zählen unter anderem:

Fitnessstudio-Betreibern empfehlen wir den aktuellen Newsletter des DSSVs zu lesen. Falls dieser nicht vorliegt, einfach eine Mail an dssv@dssv.de senden und sich für den Newsletter anmelden. Dieser wird Ihnen dann entsprechend zugesandt. Weiter stehen viele Infos auch direkt auf der Homepage www.dssv.de 

Weiter steht auch unser Kooperationspartner - Rechtsanwaltssozietät Dr. Wehler, Feist & Kollegen - unseren Fitness-Kunden in dieser Zeit gerne bei rechtlichen Fragen zur Seite. Gerade wenn es um Themen wie weitere Beitragseinzüge, Kurzarbeit, usw. geht - können Sie sich jederzeit an die Kanzlei direkt unter 0521-98 63 74-0 wenden.


Hotel- und Gastronomie-Betreibern
 empfehlen wir nähere Corona-Informationen über den DEHOGA-Bundesverband www.dehoga-bundesverband.de einzusehen.

Auf Basis der hier vorliegenden Informationen können und sollten Unternehmen ihre Entscheidung ableiten. Als Ihr Makler stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne jederzeit bei Fragen zu Absicherungen und Versicherungen zur Verfügung.


Service zur Eruierung des Versicherungsschutzes bei vorhandener Betriebsschliessungsversicherung 

Aktuell gibt es kein Versicherungsunternehmen mehr, welches Neuabschlüsse anbietet. Grundsätzlich ist diese Versicherungslösung für die aktuelle Situation gut geeignet, insbesondere für Unternehmen aus den Bereichen Hotel, Gastronomie, sowie Fitnessstudios und Gesundheitseinrichtungen, usw. Der Versicherer leistet, wenn die zuständige Behörde aufgrund des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen, (Infektionsschutzgesetz – IfSG) beim Auftreten meldepflichtiger Krankheiten oder Krankheitserreger den versicherten Betrieb oder eine versicherte Betriebsstätte schließt, Tätigkeitsverbote erlässt, Desinfektionen veranlasst, Vernichtung von Vorräten und Waren anordnet oder empfiehlt, beschäftigten Personen ihre Tätigkeit im Betrieb untersagt, Ermittlungsmaßnahmen oder Beobachtungsmaßnahmen einleitet uvm. Die übliche Beschränkung auf das Infektionsschutzgesetz bedeutet aber auch, dass sonstige hoheitliche Eingriffe oder eine rein selbst veranlasste Betriebsschließung nicht versichert gelten.

Die meisten am Markt vorhandenen Konzepte arbeiten mit einer abschließenden Aufzählung der versicherten Krankheiten und Infektionen oder beziehen sich auf Paragraf 6 des Infektionsschutzgesetz (IfSG), so dass das Corona-Virus oft noch nicht als versichert gilt.

Daher bieten wir Ihnen an, ihren bestehenden Betriebsschließungsvertrag zu prüfen, ob Versicherungsschutz bei Corona besteht oder nicht. Sie können uns dazu gerne eine Mail an info@muetzel.de senden und wir melden uns bei Ihnen.

Informationen für Unternehmen ohne den Baustein Betriebsschließung:
unten anhängend drei Links für Verhalten „Corona-Virus“ und als Anlage ein Auszug „rechtl. Fragen und Antworten“ zur Information.

https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Artikel/Wirtschaft/altmaier-zu-coronavirus-stehen-im-engen-kontakt-mit-der-wirtschaft.html
https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downloads/S-T/schutzschild-fuer-beschaeftigte-und-unternehmen.pdf?__blob=publicationFile&v=14
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Oeffentliche_Finanzen/2020-03-13-Schutzschild-Beschaeftigte-Unternehmen.html