Beteiligungen
Es besteht keine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung Ă¼ber zehn Prozent am Stimmrecht oder Kapital eines Versicherers durch Maklerunternehmen/VerÂsicherungsÂmakler.
Es besteht keine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung Ă¼ber zehn Prozent an Stimmrecht oder Kapital des Maklerunternehmens/VerÂsicherungsÂmakler durch Versicherer.
Schlichtungsstellen
Folgende Schlichtungsstellen können zur auĂŸergerichtlichen Streitbeteiligung angerufen werden:
Versicherungsombudsmann e.V.
Postfach 08 06 32, 10006 Berlin
www.versicherungsombudsmann.de
Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung
Postfach 06 02 22, 10052
www.pkv‒ombudsmann.de
Mehr Informationen zum Unternehmen finden Sie unter Daten und Fakten.
Berufsrechtliche Regelungen
- §34 d Gewerbeordnung
- §§ 59-68 VVG
- VersVermV
Die berufsrechtlichen Regelungen können Ă¼ber die vom Bundesministerium der Justiz und von der juris GmbH betriebenen Homepage www.gesetze‒im‒internet.de eingesehen und abgerufen werden.
Verantwortlich fĂ¼r den Inhalt (i.S.d. Abs. 2 MStV): Michael Rentmeister (Anschrift wie oben)
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