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Maklervertrag MÜTZEL Ver­sicherungs­makler

MÜTZEL Maklervertrag

Es werden aufgrund der mitgeteilten Risikoinformationen die individuellen Versicherungswünsche und -bedürfnisse des Kunden ermittelt und entsprechende Angebote aus den uns zur Verfügung stehenden Versicherern erstellt.
Der Kunde hat die Pflicht, den Ver­sicherungs­makler bei der Ausübung der Vermittlertätigkeit redlich zu unterstützen und Veränderungen im eigenen Risiko privat und geschäftlich in angemessener Zeit mitzuteilen.
Der Maklervertrag umfasst alle derzeit bestehenden und zukünftig abzuschließenden Verträge, soweit zwischen Makler und Kunde keine anderweitige Vereinbarung getroffen wird.
Die Angebote der MÜTZEL Ver­sicherungs­makler AG werden in vielen Bereichen in drei Varianten des Preis-/Leistungsverhältnisses angeboten. Auch die kleinste Angebotsversion erfüllt bereits die Mindestanforderungen der Vermittlerrichtlinie der Europäischen Union 2007.

Schlichtungsstelle für private Versicherungen außer private Kranken­ver­si­che­rungen, Kreditversicherungen und Rückversicherungen:
Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 080 632, 10006 Berlin
Tel. 01804 / 22 44 24, Fax 01804 / 22 44 25
Internet: www.versicherungsombudsmann.de

Schlichtungsstelle für private Kranken­ver­si­che­rungen:
Ombudsmann Private Kranken- und Pflege­ver­si­che­rung, Kronenstr. 13, 10117 Berlin
Tel. 0180 / 255 0 444, Fax 030 / 20 45 27 85
Internet: www.pkv-ombudsmann.de