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Regelung Vollmachten und Verfügungen - MÜTZEL hilft

Wer erbt ihre Kinder? Wer führt ihr Unternehmen weiter?

Ob Unfall, künstliches Koma, Pflegefall… Solche Ereignisse passieren meist plötzlich und unerwartet ein.
Und was dann? Von jetzt auf gleich treten anvertraute Per­sonen in Ihre Fußstapfen oder auch nicht?!

Wie  ist es denn in solch einem Fall, wenn der eigene Wille nicht mehr klar zum Ausdruck gebracht werden kann? Wer trifft dann alle Entscheidungen? Wir gehen davon aus, dass der Ehepartner oder enge Freunde automatisch befugt sind. Das ist ein großer Irrglaube…
In Kurzform steht in §§164 und 662 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB): Ehepartner sind nach dem Gesetz nicht automatisch Vertreter, wenn der andere Ehepartner betreut werden muss. Ist niemand bestimmt trifft das Familiengericht die Entscheidung, wer die Betreuung übernimmt. Und dann fallen erhebliche Kosten an, die keiner geplant hat. Vielen wird es ähnlich gehen – es muss erledigt werden – doch nicht jetzt.
Informieren Sie sich rechtzeitig.

In Kooperation mit dem Generationenberater Jörg Krüger
 lädt MÜTZEL Ver­sicherungs­makler AG zu kurzweiligen Vorträgen zum Thema "Vollmachten und Patientenverfügung" ein.