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Verhaltensregeln für Ver­sicherungs­makler


Für die Ausübung der Tätigkeit als Ver­sicherungs­makler legen wir die nachfolgenden Regeln zugrunde:

  • Die Tätigkeit als Ver­sicherungs­makler erfolgt auf der Basis von Vertrauen, Integrität und der Bindung an die Grundsätze eines ehrbaren Kaufmanns bzw. Ver­sicherungs­maklers
  • Kernbestandteil der Vermittlungstätigkeit ist die Beratung des Kunden, die sich an seinen Bedürfnissen orientiert und bei Ver­sicherungs­maklern regelmäßig aus der Breite des Marktes erfolgt. Das berechtigte Interesse des Kunden hat Vorrang vor dem eigenen Vergütungsinteresse.
  • Die allgemeinen Compliance Regeln finden Beachtung. Hierzu zählen insbesondere die Einhaltung der strafrechtlich relevanten Regelungen zu Bestechung und Bestechlichkeit(vgl. § 299 StGB), der klare Umgang mit Geschenken, Einladungen und sonstigen Zuwendungen sowie Regeln zur Vermeidung von Kollisionen von privaten und geschäftlichen Interessen.
  • Beim Umgang mit persönlichen und vertraulichen Daten werden die gesetzlichen Vorschriften beachtet. Des Weiteren werden die datenschutzrechtlichen und wettbewerbsrechtlichen Vorschriften eingehalten.
  • Die ordnungsgemäße Dokumentation einer gesetzlich vorgeschriebenen Beratung erfolgt mit besonderer Sorgfalt. Es wird dabei beachtet, dass der Gesetzgeber einen Verzicht auf Beratung und/oder Dokumentation nur als Ausnahme vorgesehen hat.
  • Zu den Grundlagen der Versicherungsvermittlertätigkeit gehört die Beratung und Betreuung des Versicherungsnehmers auch nach Vertragsschluss während der Dauer des Versicherungsverhältnisses, insbesondere im Schaden und Leistungsfall.
  • Bei einer Abwerbung bzw. einer Umdeckung eines Versicherungsvertrages wird stets
    das Kundeninteresse beachtet. Der Kunde ist zu bereits bestehenden Versicherungsverträgen zu befragen. Insbesondere im Lebens- und Kranken­ver­si­che­rungsbereich kann eine Abwerbung von Versicherungsverträgen oft mit erheblichen Nachteilen für den Kunden verbunden sein. Der Kunde ist in jedem Fall über einen eventuell in diesem Zusammenhang entstehenden Nachteil ausdrücklich aufzuklären. Dies ist Bestandteil der Dokumentation.
  • Die stetige Weiterbildung ist Grundlage der geschäftlichen Tätigkeit als Ver­sicherungs­makler. Entsprechende Nachweise der Weiterbildung werden stets vorgehalten.
  • Bei Vergütungsregelungen mit Ver­si­che­rungs­un­ter­neh­men, insbesondere über Sondervergütungen etc., wird beachtet, dass die Unabhängigkeit der Tätigkeit speziell als Ver­sicherungs­makler keine Beeinträchtigung erfahren darf.
  • Das bewährte Ombudsmannsystem der Versicherungswirtschaft bietet dem Kunden ein unabhängiges, unbürokratisches System zur Beilegung von Meinungsverschiedenheiten nicht nur mit Ver­si­che­rungs­un­ter­neh­men sondern auch mit Ver­sicherungs­maklern. Der Kunde wird vom Ver­sicherungs­makler auf das bestehende System in geeigneter Form hingewiesen.